Alles auf einen Blick
Jeder Ersterwerber einer Fahrerlaubnis muss zum Ende der Fahrausbildung Sonderfahrten durchführen.
Es handelt sich dabei um Fahrten, die nicht im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Bei den Normalstunden bzw. Stadtstunden gibt es keine feste Anzahl von vorgeschriebenen Stunden.
Da ist es von jedem selbst abhängig, wie viel sie oder er braucht, um die praktische Prüfung zu bestehen.
Sonderfahrten bei Klasse B, A1 und A:
5 Überlandfahrten, insgesamt 225 Minuten
4 Autobahnfahrten, insgesamt 180 Minuten
3 Beleuchtungsfahrten, insgesamt 135 Minuten
Sonderfahrten bei Klasse BE:
3 Überlandfahrten, insgesamt 135 Minuten
1 Autobahnfahrt, insgesamt 45 Minuten
1 Beleuchtungsfahrt, insgesamt 45 Minuten
Wenn Stufenregelung genutzt wird, dann:
ist nach 2 Jahren Vorbesitz die Erweiterung von
A1 auf A2
A2 auf A
ohne Sonderfahrten und nur durch Ablegen der
erforderlichen Prüfung möglich.
KEINE Sonderfahrten bei Klasse AM und T
Inhaber: Barbara und Matthias Düring GbR
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