Hier die Führerscheinklassen in der Übersicht
Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50cm≥ und bis 45km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: kein
Eingeschlossen: –
Bemerkungen: Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm≥, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
Fahrzeugart: Krafträder bis 125 cm≥ bis 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossen: Klasse AM
Bemerkungen: neu dazu: keine Drosselung mehr auf 80/km/h; dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 KW
Fahrzeugart: Krafträder, auch mit Beiwagen über 50cm≥ oder über 45 km/h
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossen: Klasse A1, AM
Bemerkungen: 2 Jahre leistungesbeschränkt bis 35 kW und bis 0,2 kW/kg (Leistung/Lm.)
Fahrzeugart: Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm≥ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 K-w und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm≥ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW
Mindestalter: 24 Direkterwerb; 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2; 21 für Trikes
Voraussetzungen: keine
Fahrzeugart: Kraftwagen bis 3,5 t z.G. bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre (BF17)
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossen: L, AM
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75t z.G immer. oder Kombinationen bis 3,5 to zG.
Die Fahrerlaubnis Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus inem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt.
Fahrzeugart: Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G. (sofern Zug nicht unter B fällt)
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossen: –
Bemerkungen: Zug Gesamtmasse maximal 7 t.
Fahrzeugart Kraftwagen über 3,5t z.G. bis 7,5t z.G. bis 8 Sitzplätze
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossen: –
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75t z.G.
Fahrzeugart: Lastzüge und Sattelzüge
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: C
Eingeschlossen: BE, C1E, T sowie D1E oder DE, sofern D1 bzw. D vorhanden.
Bemerkungen: unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 0,75t z.G. (einschliefllich Anhänger), befristet gültig
Fahrzeugart: Omnibusse über 8 bis 16 Sitzplätze (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossen: –
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75t z.G., befristet gültig
Fahrzeugart: Omnibusse über 8 (außer Fahrersitz)
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzungen: B
Eingeschlossen: D1
Bemerkungen: Anhänger bis 0,75t z.G., befristet gültig
Fahrzeugart: Züge aus D1 Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzungen: D1
Eingeschlossen: BE sowie C1E sofern C1 vorhanden
Bemerkungen: Züge bis 12t z.G. (z.G. Anhänger nicht größer als Lm. Zugfahrzeug), befristet gültig
Fahrzeugart: Züge aus D Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75t z.G.
Mindestalter: 24 Jahre
Voraussetzungen: D
Eingeschlossen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 vorhanden
Bemerkungen: befristet gültig
Fahrzeugart: Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossen: –
Bemerkungen: auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Fahrzeugart: Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Eingeschlossen: L, AM
Bemerkungen: auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
Zugmaschinen: beschränkt auf 40 km/h für 16- und 17- Jährige
Zur Optimierung unseres Ausbildungsangebotes werden bedarfsweise Fahrzeuge angemietet.
Jeder Ersterwerber einer Fahrerlaubnis muss zum Ende der Fahrausbildung Sonderfahrten durchführen.
Es handelt sich dabei um Fahrten, die nicht im Stadtgebiet durchgeführt werden.
Bei den Normalstunden bzw. Stadtstunden gibt es keine feste Anzahl von vorgeschriebenen Stunden.
Da ist es von jedem selbst abhängig, wie viel sie oder er braucht, um die praktische Prüfung zu bestehen.
Sonderfahrten bei Klasse B, A1 und A:
5 Überlandfahrten, insgesamt 225 Minuten
4 Autobahnfahrten, insgesamt 180 Minuten
3 Beleuchtungsfahrten, insgesamt 135 Minuten
Sonderfahrten bei Klasse BE:
3 Überlandfahrten, insgesamt 135 Minuten
1 Autobahnfahrt, insgesamt 45 Minuten
1 Beleuchtungsfahrt, insgesamt 45 Minuten
Erweiterung von A1 auf A:
Wenn Stufenregelung genutzt wird, dann:
ist nach 2 Jahren Vorbesitz die Erweiterung von
A1 auf A2
A2 auf A
ohne Sonderfahrten und nur durch Ablegen der
erforderlichen Prüfung möglich.
Klasse AM und T:
KEINE Sonderfahrten bei Klasse AM und T
Die theoretische und die praktische Fahrprüfung für Autofahrerinnen und Autofahrer mit einer
Behinderungen unterscheidet sich nicht von der Fahrprüfung nicht behinderter Menschen.
Inhaber: Barbara und Matthias Düring GbR
Auetalstraße 75 - 37589 Kalefeld
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Telefax: 05553 - 27 38
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